Chargé d`Affaires: Ein Diplomat leitet die Mission als Geschäftsträger, wenn kein Botschafter im Gastland anwesend ist, ad interim, wenn dessen Abwesenheit nur vorübergehender Natur ist. Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
Chargé d'affaires (franz., spr. scharscheh daffähr), Geschäftsträger, diplomatischer Agent, welcher nicht bei einem Souverän, sondern nur bei einem auswärtigen Amt akkreditiert ist und seine Vollmacht lediglich vom Minister hat. Vgl. Gesandte. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Geschäftsträger; entweder Angehöriger der untersten Rangklasse der ständigen diplomatischen Vertreter oder nur zeitweiliger Vertreter bei Abwesenheit des Botschafters bzw. Gesandten. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/charge-daffaires